Berufsfachschule I Gesundheit/Ernährung

Berufsfachschule I Gesundheit/Ernährung

Bildungsziel

Die einjährige Berufsfachschule Gesundheit und Ernährung setzt die schulische Bildung nach dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss fort. Darüber hinaus soll den Schülern durch eine berufliche Grundbildung der Einstieg in eine qualifizierte Berufsausbildung erleichtert werden. Bei einem Notendurchschnitt aller Fächer von mindestens 3,5 erwirbt der Schüler zusätzlich die Berechtigung zum Besuch der Oberstufe der Berufsfachschule I und damit die Möglichkeit, einen mittleren Bildungsabschluss, der dem Mittleren Schulabschluss (früher Realschulabschluss) gleichwertig ist, zu erwerben.

Hinweise zum Abschluss der einjährigen Berufsfachschule:    

  • Sie schließt ohne Abschlussprüfung mit einem Abschluss- bzw. Abgangszeugnis ab.    
  • Sie kann nicht wiederholt werden.    
  • Sofern die Schüler nicht in eine Berufsausbildung eintreten, besteht keine weitere Berufsschulpflicht mehr.

Aufnahmebedingungen

In die einjährige Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer folgenden Nachweis erbringen kann:    

  • das Abschlusszeugnis eines Ersten allgemeinen Schulabschlusses
  • das Zeugnis der Versetzung in die Klasse 10 der Gemeinschaftsschule oder    
  • das Zeugnis der Versetzung in die Klasse 10 eines Gymnasiums

Anmeldeverfahren

Der Antrag auf Aufnahme ist an das Berufsbildungszentrum Plön zu richten. Der Antrag auf Aufnahme für das am 1. August beginnende Schuljahr ist jeweils bis zum 1. März des betreffenden Jahres einzureichen.

Der Anmeldung sind beizufügen:

  1. das letzte Zeugnis zum Nachweis der Schulbildung in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Fotokopie;
  2. die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, falls die Bewerberin/der Bewerber minderjährig ist.

Berechtigungen nach Abschluss der Oberstufe der Berufsfachschule I:

Das Abschlusszeugnis der Berufsfachschule berechtigt zum Besuch einer Fachoberschule zur Erreichung der Fachhochschulreife (nach abgeschlossener Berufsausbildung) bzw. zum Besuch eines Beruflichen Gymnasiums zur Erreichung der allgemeinen Hochschulreife.